Dies bedeutet, dass wenn beispielsweise drei binäre Stellen für Kontrollbits (Paritätsbits) zur Verfügung stehen, das Codewort zwangsläufig eine Länge von aufweisen muss.
Übertragene Wörter bestehen aus 20 Bit: 16 Bit für die Information, drei vorangestellte Bit für die Synchronisation und ein nachgestelltes Kontrollbit für die (ungerade) Parität.
Die Paritätsstellen (Kontrollbits) in einem Codewort werden nach einem Verfahren berechnet, wie es auch bei dem einfachen Paritäts-Prüfbit zur Anwendung kommt.