Drittens kann ein Kontrahierungszwang nur angenommen werden, wenn dem Interessenten aufgrund der starken Machtstellung des Anbieters zumutbare Ausweichmöglichkeiten zur Befriedigung seines Normalbedarfs fehlen.
Aus volkswirtschaftlicher Sicht ersetzt das IT-Benchmarking den Markt, der häufig aufgrund von Kontrahierungszwang oder wegen mangelnder Vergleichbarkeit der Services nicht existiert.