Die Kontokorrentabrede bildet den Rahmen für das Kontokorrentverhältnis und wird nach ständiger Übung unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Willens der Parteien bei der Kontoeröffnung stillschweigend getroffen.
Der Ablauf der für einen Kontokorrentkredit vereinbarten Frist oder die Fälligstellung eines solchen Kredits führt allerdings in der Regel nicht zur Beendigung auch des Kontokorrentverhältnisses.