Das Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse, kurz Konsulargesetz regelt die Aufgaben und Befugnisse von deutschen Konsularbeamten im Ausland.
Ein Konsularbeamter ist ein Beamter (meistens Diplomat), der mit der Wahrnehmung, Durchführung und Organisation der administrativen und wirtschaftlichen Kontakte zwischen dem Entsendestaat und dem Empfangsstaat beauftragt ist.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Konsularbeamten der Botschaft (Leiter der Konsularabteilung) und den etwa vorhandenen Berufskonsuln oder Honorarkonsuln im Empfangsstaat.