Die Zahl der Kommissionsmitglieder wurde später auf fünf und dann sogar auf sieben erhöht, bis man sie im Jahre 1896 wieder auf die Dreierzahl reduzierte.
Nach 1990 ging der Anteil der von Ausbildung und dienstlichen Aufgaben als Numismatiker einzustufenden Kommissionsmitglieder zurück zu Gunsten von Vertretern aus der Bodendenkmalpflege.
Sieben Kommissionsmitglieder hatten den Rang als Vizepräsidenten; sie vertraten den Kommissionspräsidenten bei Abwesenheit in einer bestimmten Reihenfolge, die in Klammern angegeben ist.
Außerdem hätten aufgebrachte Deportierte den Kommissionsmitgliedern drei Personen vorgeführt, die sie mit blutigen Händen und menschlichen Lebern in der Hand ertappt hätten.