Die Mitglieder der Kirchengemeinde sitzen geordnet nach Geschlecht in dem hölzernen Kirchengestühl einer schlichten Dorfkirche, während ein Kirchendiener den Klingelbeutel an einer Stange durch die Reihen führt.
Traditionell gehören dazu zum Beispiel ein Beitrag zum Klingelbeutel beziehungsweise das Spenden von geringen Wechselgeldbeträgen an karitative Einrichtungen in dafür bereitgestellte Behälter zum Beispiel an Warenhaus­kassen.
Dazu wird ein Klingelbeutel oder einfach ein Körbchen oder Teller herumgereicht, oder die Gottesdienstbesucher werfen ihren Beitrag in den Opferstock oder Spendendosen, oder bringen ihn zum Altar (Opfergang oder Altarumgang).
Zur Umsetzung des bischöflichen Erlasses, der den Ertrag des "Klingelbeutels" und des Opferstocks zur Deckung der Kosten bestimmte, kam es dann jedoch nicht, weil keine nennenswerten Erträge eingenommen wurden.