Bei Privatklagedelikten ist jedoch auch die Klageerhebung durch den Verletzten möglich, wenn die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung verneint hat.
Die Verjährung kann durch bestimmte Maßnahmen – insbesondere durch Klageerhebung oder Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides – zeitweise aufgehalten werden.
Da Übersetzungsfehler in juristischen Texten zu Schäden oder Klageerhebungen führen können, sollten ihre Übersetzer entsprechend geschult sein und über Erfahrung auf dem Gebiet verfügen.
Wenn das Anerkenntnis sofort abgegeben wurde und der Beklagte keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben hat, werden die Prozesskosten dem Kläger auferlegt.