Das Kirchenasyl nachfolgender Jahrhunderte beruhte weniger auf geistlichen Rechten, sondern v. a. auf weltlichen Rechten, die geistlichen Institutionen zustanden.
Der Mühlenfrieden gewährte gleichzeitig Flüchtigen einen sicheren Verbleib im Mühlengebäude, ähnlich wie Kirchen Verfolgten vorübergehend zum Kirchenasyl dienen konnten.
Auch evangelische und katholische Pfarrer sprachen sich öffentlich für sie aus und boten ihr und ihrer Familie im Falle einer Abschiebung Kirchenasyl an.