Anhand der kieferorthopädischen Indikationsgruppen stellt der Kieferorthopäde fest, ob eine Fehlstellung der Zähne (Zahn- und/oder Kieferfehlstellung) vorliegt, für deren Behandlung der Versicherte einen Leistungsanspruch gegen seine Krankenkasse hat.
Allerdings haben Studien gezeigt, dass kieferorthopädische Maßnahmen einerseits geeignet sind, Zahn- und Kieferfehlstellungen zu beseitigen und andererseits einen positiven Einfluss auf Lebensqualität nach kieferorthopädischer Behandlungudien zeigen.
Die Knochensegmentnavigation wird eingesetzt zur Korrektur von Kieferfehlstellungen im Rahmen der Dysgnathiechirurgie, zur operativen Einstellung des Kiefergelenkköpfchens, zur Rekonstruktion des Mittelgesichts und der Augenhöhlenwände.
Die Anomalien des Gesichts sind ein vergrößerter Schädel, eine markante Stirn, abgerundete Augenbrauen, Sattelnase, Makroglossie (vergrößerte Zunge), weit auseinanderstehende Zähne und Progenie (eine Form der Kieferfehlstellung).