Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerfassung befasst sich mit der Frage, inwieweit die Kennzeichen von Kraftfahrzeugen zur Gefahrenabwehr und Verbrechensbekämpfung automatisch aufgezeichnet und ausgewertet werden dürfen.
Hinsichtlich der verkehrlichen Wirkung werden z. B. aktuell Daten zum Verkehrsfluss auf den Autobahn- und Bundesstraßenabschnitten erhoben, wobei die Routenwahl durch automatische Kennzeichenerfassung ermittelt wird.