Inhalt der Kartellverträge, die de facto ein weltweites Monopol zum Sammeln und Verbreiten von Informationen bedeuteten, war die detaillierte Marktaufteilung.
Inhalt der Kartellverträge, die de facto ein weltweites Monopol zum Sammeln und Verbreiten von Informationen bedeuteten, war eine detaillierte globale Marktaufteilung.
1886 übernahm Oskar Wolff nach dem Tod seines Vaters die Werksleitung und Geschäftsführung von Wolff & Co. 1887 schloss er einen Kartellvertrag mit der Pulverfabrik Cramer & Buchholz in Rönsahl ab.
Weil Lizenzverträge seinerzeit regelmäßig zur Bildung von Kartellen (Patentverwertungsgemeinschaften) genutzt wurden, gehörte neben dem Patentwesen auch die damit zusammenhängende Ausgestaltung von Kartellverträgen zum Arbeitsfeld eines Patentanwalts.