Das Kartellamt stellte fest, dass die Verträge zwischen Motorcare und ca. 130 Partnerwerkstätten gegen geltendes Recht verstießen und daher unwirksam waren.
Nichtsdestotrotz muss sich das Kartellamt unter Umständen im Einzelfall an den Verwaltungsgrundsätzen festhalten lassen (und zwar unter dem Gesichtspunkt sog.