Mit einem Anteil von 17 % sind die ausländischen Banken hinter den Grossbanken aber vor den Kantonalbanken die zweitwichtigsten Arbeitgeber der Bankbranche.
Heute werden die zu einem Kanton gehörenden Kantonalbanken zuweilen als Staatsbanken bezeichnet, weil sie öffentlich-rechtlich strukturiert und noch von der Gewährträgerhaftung ihres Kantons begünstigt sind.
An ihrem Eigenkapital sind Kantone, Kantonalbanken und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten mit mehr als der Hälfte beteiligt, während der Bund keinerlei Aktienbesitz hat.
So war er 1851 Mitgründer der Kreditanstalt Bossard, Hegglin & Cie., die 1893 zur Zuger Kantonalbank wurde, und gehörte 1856 zum zugerischen Eisenbahnkomitee.