Stationäre zum Schutz preußischer und deutscher Interessen und zur weiteren Machtprojektion, häufig auch im Sinne einer Kanonenbootpolitik, auf in Übersee eingerichteten Marinestationen einzusetzen.
Stationäre zum Schutz deutscher Interessen und zur weiteren Machtprojektion, häufig auch im Sinne einer Kanonenbootpolitik, auf in Übersee eingerichteten Marinestationen einzusetzen.
Es wurde als Teil des Ostasiengeschwaders von 1902 bis 1913 im Rahmen deutscher Kanonenbootpolitik an der chinesischen Küste und auf den innerchinesischen Flüssen eingesetzt.
Der Ausdruck Kanonenbootpolitik oder Kanonenbootdiplomatie, verharmlosend auch Flottendemonstration, bezeichnet das Vorgehen von Seemächten gegenüber kleineren Mächten zur Durchsetzung eigener Interessen mittels eines oder mehrerer Kriegsschiffe.