Schiffe, die auf ihrer Fahrt keine Erhebungsstelle berührten, bezahlten die Kanalgebühren vor ihrer Abfahrt an der dem Abfahrtsort nächstliegenden Erhebungsstelle.
Nach der Eröffnung ging es um die tatsächliche Fertigstellung des Kanals, um die schlechte finanzielle Situation der Gesellschaft und die beinahe mit militärischen Mitteln geführte Auseinandersetzung über die Kanalgebühren.
Außerdem diente der Kanal zweifachem Nutzen, weil gleichzeitig Kanalgebühren erhoben werden konnten und Bauplätze für Mühlen und Wasserrechte für Wasserantriebe verkauft und verpachtet werden sollten.