Damit einherging die Anerkennung eines weitgehenden Selbstverwaltungsrechts, den Ortsvorständen der Jungsozialisten gehörte nur ein Funktionär der Partei an.
Die Jungsozialisten forderten 1917 die organisierte Wehrpflichtverweigerung durch die Arbeiterschaft und provozierten Empörung bei den bürgerlichen Parteien.