Neben dem Eheversprechen (Jawort) als Ausdruck des Ehewillens ist nach katholischem Verständnis für das endgültige Zustandekommen einer sakramentalen Ehe auch der körperliche Vollzug (Geschlechtsverkehr) erforderlich.
Beide Paare geben sich in unterschiedlichen Kirchen das Jawort, müssen die anschließenden Hochzeitsfeiern aber aufgrund einer Fehlbuchung im selben Hotel austragen.
Es besitzt eine behördliche Genehmigung Ziviltrauungen bei Heiratswilligen durchzuführen, die sich im Angesicht des Wasserfalles das Jawort geben möchten.