Durch die Zonenrandförderung, z. B. durch Steuererleichterungen, verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten oder Investitionszulagen wurde strukturpolitisch versucht, die Nachteile der Grenzlage auszugleichen.
Als Eigentümer und Bauherr gründete sich 1968 eine Kommanditgesellschaft, die zur Errichtung großzügige Steuervergünstigungen und Investitionszulagen erhielt und seither gut verdient.
Außer in Steuersachen im eigentlichen Sinne sind dem Bundesfinanzhof auch die letztinstanzlichen Entscheidungen über Eigenheimzulage, Investitionszulage und berufsrechtliche Angelegenheiten der Steuerberater zugewiesen.
Auf Bundesebene kann die sogenannte Investitionszulage für Photovoltaikanlagen im produzierenden Gewerbe und im Bereich der produktionsnahen Dienstleistungen in Form von Steuergutschriften genehmigt werden.