Die Abgeordneten verfügen über ein „Interpellationsrecht“ und können im Anschluss an jede Interpellation ein Vertrauensvotum gegenüber dem Minister oder der Regierung anstreben.
Die Abgeordneten können Fragen stellen, verfügen über ein „Interpellationsrecht“ und können im Anschluss an jede Interpellation ein Vertrauensvotum gegenüber dem Minister oder der Regierung anstreben.
Als weniger wirkungsvoll erwies sich das seit 1869 bestehende Interpellationsrecht, das vor allem für lokale und individuelle Probleme angewandt wurde.