Von dieser Summe entfallen 40 % auf Heilkosten, 47 % auf Tagegelder, 2 % auf Kapitalleistungen, wie beispielsweise Integritätsentschädigungen (ein sozialversicherungsrechtliches Schmerzensgeld) und 12 % auf Invalidenrenten (Kapitalwerte).
Erleidet die versicherte Person durch den Unfall eine dauernde erhebliche Schädigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Integrität, so wird zudem eine einmalige "Integritätsentschädigung" ausgerichtet.
Zur Berechnung der Integritätsentschädigung wird der am Unfalltag gültige maximal versicherte Jahresverdienst mit dem Integritätsschaden in Prozent multipliziert.