Zweck des gemeinnützig tätigen Idealvereins ist die weltweite Bekämpfung von Korruption sowie die Prävention von Straftaten, die mit Korruption im Zusammenhang stehen.
Obgleich die Schlaraffia vielerorts ein eher zurückgezogener Idealverein ist, treten einige Reyche (Vereine) mit öffentlichen Kulturveranstaltungen in ihren Heimatorten auf.
Ein nach Art und Umfang über einen Nebenzweck hinausgehender Geschäftsbetrieb kann zur Wahrung des Status als Idealverein an einen eigenständigen Zweckbetrieb (z. B. eine Tochter-GmbH) ausgelagert werden.
Insoweit ein Idealverein sich wirtschaftlich betätigt und dadurch Einnahmen für seine satzungsgemäßen gemeinnützigen Ziele erreicht, agiert er als Zweckbetrieb.
Die Gemeinnützigkeit (Abgabenordnung) erlangt ein Idealverein auf Antrag durch Erteilung einer Freistellungsbescheinigung durch das zuständige Finanzamt, dies unabhängig davon, ob der Verein im Vereinsregister eingetragen ist oder nicht.