UCAS (Universities & Colleges Admissions Service) ist im Vereinigten Königreich für die Zulassung zu einer Hochschule zuständig (entspricht etwa der Stiftung für Hochschulzulassung, ehemals ZVS für alle Studiengänge).
Da die Studienplatzklage sich gegen die Kapazitätsberechnungen der Hochschulen richtet und nicht gegen das Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung, muss ein Kläger sich prinzipiell nicht im bundesweiten Vergabeverfahren beworben haben.
Die offizielle bundesweite Studienplatzbörse wurde von Bund, Ländern und Hochschulen vereinbart und ist ein gemeinsames Projekt der Hochschulrektorenkonferenz und der Stiftung für Hochschulzulassung.
Sie soll internationale Studieninteressierte bei der Bewerbung unterstützen und klar definierte Standards gewährleisten, ohne die Hochschulen in Fragen der Hochschulzulassung einzuschränken.
Sie legte 1924 das Kulturexamen zur Hochschulzulassung ohne Reifezeugnis ab und nahm das Studium der Rechtswissenschaft auf und schloss dieses nach acht Semestern erfolgreich ab.
Im Hochschulbereich hat der Bund nun im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung die Möglichkeit, Regelungen für die Bereiche Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse zu erlassen.
Die Teilnahme am Vergabeverfahren für Studienplätze ist im zentralen Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung bzw. den Vergabeverordnungen einzelner Bundesländer ausgeschlossen oder stark eingeschränkt.