Der Helfer war in diesem Fall verpflichtet, soweit möglich die Hetzparole mit Planen oder Decken zu bedecken ohne Spuren zu verwischen und so der weiteren Sicht zu entziehen.
Vielmehr führte es das Verbrechen auf die Wirkung antisemitischer Hetzparolen zurück, um den Mord als isolierte Tat junger unreifer Fanatiker darzustellen.