Im Bereich des Stiftungsrechts enthalten Stiftungsgesetze öffentlicher Stiftungen für den Fall der Auflösung der Stiftung Regelungen über den Heimfall des Stiftungsvermögens an den Staat.
Dies hätte aus Sicht der Konzedenten, der konzessionsgebenden Kantone und Gemeinden, zu einem kostenlosen Heimfall der gesamten Anlage an sie führen sollen.