Insofern ergeben sich die Aufgaben einer Hausverwaltung einzig aus der getroffenen vertraglichen Vereinbarung zwischen Objekteigentümer und Hausverwaltung.
Eine erneute Öffnung unter anderer Bewirtschaftung stieß auf offizieller Seite sowie bei der Hausverwaltung wegen des darüber liegenden Altenwohnheims auf wenig Gegenliebe.