Im deutschen Haushaltsrecht verlangen die Haushaltsgrundsätze unter anderem die Einhaltung der Sparsamkeit, denn die öffentliche Verwaltung ist zur sparsamen Haushaltswirtschaft verpflichtet (Abs.
Neben der zuvor beschriebenen Schuldenbremse für Bund und Länder (Staatsschuldenbremse) existieren im kommunalen Haushaltsrecht der Länder auch Bestimmungen zur Begrenzung der Kommunalschulden (Kommunalschuldenbremsen).
Das Haushaltsrecht umfasst diejenigen Regelungen, die Planung, Feststellung, Vollzug und Kontrolle des Haushalts der öffentlichen Hand zum Gegenstand haben.
Zahl und Art freier Dienstposten bestimmen sich nach Haushaltsrecht, (exekutiver) Organisationsgewalt sowie den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ().
Die Leistungen des Wettbewerbsmanagers werden, je nach gültigem Vergabe- und Haushaltsrecht, aufgrund der Höhe des Honorars nur bei großen Projekten offen ausgeschrieben.