Die Grenze zwischen Stromnetz und Kundenanlage liegt nach der Niederspannungsanschlussverordnung im Hausanschlusskasten, in dem sich auch die Hauptsicherungen befinden.
Die sich anschließenden Triebzugführer sollen zudem die Hauptsicherungen der Züge entfernt haben, damit etwaige Streikbrecher den Verkehr nicht weiterführen könnten.
Bei älteren Triebfahrzeugen, insbesondere solche mit geringer Leistung, wurden teilweise sogenannte Hauptsicherungen anstelle eines Hauptschalters verbaut.