Auf der Basis eines rechtlichen Dauerschuldverhältnisses (Handelsvertretervertrag) werden Handelsvertreter im fremden Namen und für fremde Rechnung tätig.
Da regelmäßig rechtsunkundige Mitarbeiter ohne soziale Absicherung und ohne reguläre Handelsvertreterverträge beschäftigt werden, muss eine hohe Fluktuation in Kauf genommen werden.
Der Vorteil des Unternehmers liegt dabei in der fortdauernden Nutzung des vom Handelsvertreter geschaffenen Kundenstammes auch nach Beendigung des Handelsvertretervertrages.
Verluste aus bereits abgeschlossenen Geschäften können dem Handelsvertreter nur entstehen, wenn im Handelsvertretervertrag vereinbart wurde, dass dem Handelsvertreter nach Vertragsbeendigung keine Provisionen mehr zustehen sollen (sog.