Bei den Appellationsgerichten und bei den Landgerichten am Sitz der Appellationsgerichte bestehen Kammern für Unternehmens-, Urheberrechts- oder Handelssachen.
Das Landgericht verfügt über vier Zivilkammern, drei Strafkammern, eine Jugendkammer, eine Kammer für Handelssachen und zwei Strafvollstreckungskammern.
Der Hauptaktionär beantragt bei dem für die Gesellschaft zuständigen Gericht (Landgericht, Kammer für Handelssachen) die Bestellung eines externen Prüfers (Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft).
Das Landgericht begann mit einer Strafkammer, drei Zivilkammern, einer Kammer für Handelssachen, mit elf Richtern, drei Rechtspflegern und 23 weiteren Mitarbeitern.
Hinzu treten als ehrenamtliche Richter 10 Handelsrichter (in Handelssachen) und etwa 100 Schöffen – etwa 50 Haupt- und ebenso viele Hilfsschöffen (in Strafsachen).