Eine eigentliche Härtefallklausel habe nämlich auch der Gegenvorschlag enthalten, der jedoch vom Volk mit 54,21 % und von sämtlichen Ständen abgelehnt worden sei.
Die Ergreifung des Referendums gegen das Umsetzungsgesetz sei nicht im Interesse der Initianten gewesen, da sie mit Ausnahme der Härtefallklausel mit dem Gesetz einverstanden gewesen seien.
Die Kosten der Unterkunft wurden nur in Höhe der angemessenen Aufwendungen übernommen, eine Übergangsregelung oder eine Härtefallklausel gab es in der Grundsicherung nicht.