Höchste Verkehrsfähigkeit kommt dabei den Inhaberpapieren zu, weil ihre Übertragbarkeit durch einen verstärkten Gutglaubensschutz sogar noch weitgehender ist als bei den beweglichen Sachen.
Um die Verkehrsfähigkeit und Rechtssicherheit für Inhaberpapiere weiter zu erhöhen, hat der Gesetzgeber sogar den sonst bei beweglichen Sachen geltenden Gutglaubensschutz erweitert.