Ihre Bezeichnung wird bestimmt durch die erste Zehnerzahl des Längengrades und der ersten Zehnerzahl des Breitengrades, bei Grundzahlen unter zehn wird mit Null bestimmt.
Obwohl also Zeigerwerte streng genommen keine „Grundzahlen“ mit kardinalem Charakter sind, die durch Summierung entstehen, hat sich das Rechnen mit ihnen sehr bewährt.
Rationale Zahlen besitzen eine periodische Dezimalbruchentwicklung, irrationale dagegen eine nichtperiodische (was auch für die -adischen Bruchentwicklungen zu anderen (von verschiedenen) Zahlenbasen (Grundzahlen) gilt).
Bei der Einwohnzeranzahl sind 120 (bei der Grundzahl von 2500) bis 200 Wasserstellen (1500 Einwohner) nach Gesetzeslage für den Notfall vorgeschrieben.