Unter Auflassung versteht man heute im Grundstücksrecht die dingliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über die Übereignung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts.
Eine Grundstücksteilung (oder Parzellierung) ist im Grundstücksrecht die Aufteilung eines bestehenden Grundstückes in zwei oder mehrere rechtlich selbständige Grundstücke.
Innerhalb des Grundstücksrechts repräsentiert das WEG so genannte grundstücksgleiche Rechte, die rechtlich genauso wie ein Grundstück behandelt werden.
Zum österreichischen Grundstücksrecht gehören unter anderem Baurecht, Grundbuchrecht, Grundpfandrechte, Nachbarrecht, Wohnungseigentumsrecht oder Wohnungsgebrauchsrecht.
Daneben veröffentlichte er über hundert Beiträge in Fachzeitschriften, vor allem Urteilsanmerkungen zu Entscheidungen aus dem Wohnungseigentums- und Grundstücksrecht.