Auch Vermögensschäden werden ersetzt, sofern sie die Folge eines versicherten Personen- oder Sachschadens sind, zum Beispiel: Verdienstausfall, Nutzungsausfall, Gewinnminderung oder -ausfall.
Sofern Gewinnminderung und Abfluss zeitlich auseinanderfallen, kann mithin die Einkommenserhöhung und der Kapitalertragsteuerabzug in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen stattfinden.