Der Verwalter soll laut Art. 143 der Verfassung die Durchführung der staatlichen Politik sichern und ist für den Schutz nationaler Interessen, der Gesetzlichkeit und der öffentlichen Ordnung verantwortlich.
Die Mitwirkung der Staatsanwaltschaft als „Hüterin der sozialistischen Gesetzlichkeit“ im Zivilprozess sorgte für eine politische Kontrolle in der Verhandlung.
So wurde ihnen von liberal-protestantischer oder evangelikaler Seite Gesetzlichkeit, Rekatholisierung oder Irrlehre vorgeworfen, andere verurteilten sie wegen charismatischer Gaben.