Da es zu diesem Zeitpunkt zwei Gesetzesvorlagen gibt, die auch inhaltliche Unterschiede aufweisen, wird in einem Vermittlungsausschuss der beiden Kammern über Änderungen verhandelt.
Hauptaufgabe des Senats gemäß der Verfassung ist die Revision und Überprüfung von Gesetzesvorlagen, die aus der Nationalversammlung kommen, aber auch der Entwurf von Gesetzen.
Gesetzesvorlagen zum Militär- und Marinewesen, zum Zollwesen und zu Verbrauchsteuern sowie dazugehörige Verwaltungsvorschriften und Organisationsentscheidungen konnten mit der Präsidialstimme zur Ablehnung gebracht werden.
Für diese Aufgaben ist u. a. der Ingenieurausschuss eingerichtet, der im Auftrag des Hauptvorstandes Stellungnahmen zu Gesetzesvorlagen, neuen Richtlinien und Ausbildungsvorhaben erarbeitet.
Gesetzesvorlagen, die die albanische Minderheit betreffen, fanden im Parlament nicht die dazu nötige doppelte Mehrheit der Abgeordneten dieser Minderheiten.
Die aus dem Kompromiss resultierende Stimmengleichheit im Senat () stellte sicher, dass Gesetzesvorlagen zur Sklavenhaltung auf Bundesebene keine Mehrheit finden würden.
Diese Gesetzesvorlagen wurden, nicht unumstritten, von der Reichsregierung jeweils als verfassungsändernd eingestuft und konnten die dafür erforderliche Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten nicht erreichen.