Geschäftspost kann nach dem Scannen vernichtet werden, wenn die Informationen vollständig, indexiert und unverändert in eine revisionssichere elektronische Archivierung überführt werden.
Immerhin gehörte nun auch die Post aller für die Volkswirtschaft arbeitenden Betriebe, zur Geschäftspost und wurden wie bisher getrennt von der normalen Post in eigenen Bunden bearbeitet.
Wenn es sich dennoch um Dienstpost handelte, konnten sie weiterhin als Geschäftspost, nach den dort geltenden Bestimmungen, mit Dienstmarken oder Freistempler aufgegeben werden.