Die Baustellen-Gemeinkosten entstehen auf der Baustelle im Gegensatz zu den Allgemeinen Geschäftskosten, die zumeist nicht vor Ort, sondern am Firmensitz der ausführenden Firma anfallen.
Mit der Vergütung sind die allgemeinen Geschäftskosten des Verwalters, zu denen auch der Büroaufwand des Verwalters einschließlich der Gehälter seiner Angestellten gehören, abgegolten.