Im 17. Jahrhundert wurden die verbliebenen Kariben und Arawaken von französischen Kolonialbeamten ausgerotten, ein Genozid wie auf allen karibischen Inseln zur frühen Kolonialzeit.
Bezüglich völkerstrafrechtlicher Taten (Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen) erlaubt § 1 des Völkerstrafgesetzbuches die Begründung nationaler Strafgewalt nach dem Weltrechtsprinzip.