Umgekehrt ist der Generationenvertrag deshalb, weil die Absolventen nach Beendigung ihres Studiums im Prinzip dann die Studienbeiträge für die aktuellen Studierenden übernehmen.
Andere Länder, die ihre Altersversorgung z. B. auf Fondsmodellen aufgebaut haben, stehen nicht in gleicher Weise vor dem Problem der Stabilisierung eines finanziellen Generationenvertrages.
Zudem werden in der gesetzlichen Rentenversicherung die Beiträge nicht unter den Leistungsberechtigten umgelegt, sondern von einer Generation für die andere erbracht (Generationenvertrag).
Das spezifische Risiko im Umlageverfahren liegt aber in der Aufkündigung des gesellschaftlichen Konsens, auf dem das Umlageverfahren im Generationenvertrag beruht.