Der Generalinspekteur wird vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundesverteidigungsministers ernannt, seine Amtszeit ist jedoch nicht von der des Bundesministers der Verteidigung abhängig.
In den britischen Streitkräften war ein Generalinspekteur vorrangig für Ausbildung und Übung der Truppe zuständig, ein Kommando war mit diesem Dienstposten nicht verbunden.