Dabei schloss er eine Verringerung der bisher 16 Landesämter für Verfassungsschutz nicht aus und sprach von einer möglichen Ausweitung der Befugnisse des Generalbundesanwalts.
Die Bundesregierung befindet sich nach eigenen Angaben in Anbetracht einer möglichen Verfassungswidrigkeit im Austausch mit den Ländern, dem Generalbundesanwalt und dem Bundesgerichtshof.