Weil die Kompetenzen des Gemeindevorstandes von denen des Predigerministeriums nicht vollkommen klar abgegrenzt waren, kam es im Laufe der Zeit immer wieder zu Reibereien.
Im Gegensatz zur Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung) bleiben die Mitglieder des Gemeindevorstandes bis zur Wahl des neuen Gemeindevorstandes im Amt.
Der Gemeindevorstand besteht aus dem Bürgermeister, zwei Vizebürgermeistern und in Gemeinden mit mehr als 1000 Einwohnern auch aus weiteren Mitgliedern.