Nicht jede kleine Gemeinde muss eigene Schulen unterhalten, denn deren Errichtung und Schulverwaltung kann die Gemeindefinanzen und die Risikotragfähigkeit überfordern.
Das Ziel der Notverordnung war, die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand einzudämmen und einer Beeinträchtigung der Gemeindefinanzen durch die Betriebe entgegenzuwirken.
Die Gemeindeverwaltung förderte die Auswanderung und konnte bis in die 1860er Jahre die Not der Bevölkerung lindern und die Gemeindefinanzen stabilisieren.