Durch die Wirren der Wirtschaftskrise kam es zu extremen Teuerungen, beispielsweise wurden die Gemeindeabgaben mehrmals um einige tausend Prozent erhöht.
Samtgemeinden übernehmen für ihre Mitgliedsgemeinden auch die Führung der Kassengeschäfte und erheben für diese die fälligen Gemeindeabgaben (§ 98 Abs.
Die Gemeindeangehörigen waren zur Mitbenutzung der öffentlichen Einrichtungen und Anstalten der Gemeinde berechtigt und zur Teilnahme an den Gemeindeabgaben und -lasten verpflichtet.