Obgleich zwischen diesen beiden gebräuchlichen Verwendungen mannigfaltige Wechselbeziehungen bestehen, handelt es sich bei ihnen doch um zwei deutlich zu unterscheidende Sachverhalte mit verschiedenartigen Geltungsansprüchen.
Diese drei Beurteilungsaspekte stehen in einem wechselseitigen Zusammenhang und sollen dabei helfen, historische Darstellungen auf ihren Geltungsanspruch hin zu reflektieren und zu überprüfen.
Im Gegensatz dazu wird kommunikatives Handeln durch Erzeugung eines Einverständnisses koordiniert, und zwar auf der Grundlage kritisierbarer Geltungsansprüche (siehe oben).
Damit ist das positive Recht kein leerer Formalismus, sondern sein Geltungsanspruch hängt von seiner Ausgestaltung ab; „auch das positive Recht muss legitim sein.