Das üblicherweise benutzte Geleise, auf dem eine Geschwindigkeit von 140 km/h erlaubt gewesen wäre, war wegen Fahrleitungs­arbeiten nicht benutzbar.
Die entlang der Geleise geführten Signalkabel der Läutewerke und die Kabel, die die Streckentelegraphen miteinander verbanden, wurden in Kabelbuden gespleisst.