In eine Geldforderung übergehen kann jeder vermögensrechtliche Anspruch, indem er sich bei Nichterfüllung in einen Schadensersatzanspruch auf Geld verwandelt.
Der Inkassobeleg (auch: Inkasso-Beleg) ist im Bankwesen und im Postwesen ein Vordruck, der das Inkasso einer Geldforderung vom Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger vorsieht.
Die Bank tritt zwar in die Stellung des Vorbehaltsverkäufers ein, allerdings dient ihr das Vorbehaltseigentum lediglich zur Sicherung einer Geldforderung.