Überschneidungen bestehen einerseits mit dem Begriff des Schadzaubers, sofern der Gegenzauber die schädliche Wirkung auf ein anderes Objekt lenken oder den Urheber des bekämpften Zaubers schädigen soll.
Zum Gegenzauber können auch Maßnahmen gehören, die den Urheber des schädlichen Zaubers aufspüren, vertreiben oder ihm selbst einen Schaden zufügen und ihn dadurch unschädlich machen sollen.