Es steht aber auch diversen nichtstaatlichen Wirtschaftssubjekten im Rahmen der Vertragsfreiheit das Recht zu, für ihre Tätigkeiten im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenkreises Gebührenvereinbarungen zu erlassen.
Eine Gebührenvereinbarung ist die vertragliche Vereinbarung des Entgelts für eine (frei-)berufliche Tätigkeit, bei welcher die Vergütung des Berufsträgers an sich durch eine gesetzliche Gebührenordnung festgelegt ist.